Bauarbeitenkoordination im Zuge von COVID-19
Für Baustellen gemäß § 6 Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) ist ein SiGe-Plan vorgeschrieben. Der Bauherr bzw. der Baustellenkoordinator/die Baustellenkoordinatorin sind verpflichtet, die im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen im Hinblick auf COVID-19 zu adaptieren.
Im Zuge der Adaptierung ist jedenfalls für eine größtmögliche zeitliche oder örtliche Entflechtung der gleichzeitig durchzuführenden Arbeiten zu sorgen. Darüber hinaus sind die gemeinsamen sanitären Einrichtungen in Bezug auf die neuen Erfordernisse hinsichtlich Ausgestaltung, Benutzung und Organisation zu definieren. Weiters sind insbesondere folgende Themen im Rahmen der Adaptierung des SiGe-Plans zu behandeln:
- Organisation des Besprechungswesens
- Prüfung der Auswirkungen von Schutzmaßnahmen durch COVID-19 auf die sonstigen kollektiven Schutzmaßnahmen
- Schutz gegenüber Dritten
- Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen
- Maßnahmenplan bei Corona-Erkrankungen
- Schutzmaßnahmen beim Stilllegen von einzelnen Arbeitsbereichen
- Prozedere Baustellenanlieferungen.
Die Firma NEVARIS Bausoftware GmbH stellt für Wartungskunden von Auer Safety hier die Möglichkeit zur Verfügung sich für einen kostenlosen Download der adaptierten SiGe-Plan-Daten für LB-HB 21 und LB-VI 005 zu registrieren.