Österreichischer Bausektor einigt sich auf Regelung zu coronavirusbedingten Mehrkosten

Österreichischer Bausektor einigt sich auf Regelung zu coronavirusbedingten Mehrkosten

  • Auftraggeber- und Auftragnehmerseite auf Initiative der Österreichischen Bautechnik Vereinigung (öbv) an einem Tisch
  • Leitfaden zum Umgang mit Folgen von COVID-19 als Orientierungshilfe zur Abwicklung von Bauprojekten sowie zur künftigen Auftragsvergabe
  • 8-Punkte-Plan der Sozialpartner als Maßstab für notwendige Schutzmaßnahmen

Die Verunsicherung war groß, als Mitte März strenge Abstandsregelungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie das Arbeiten auf den Baustellen verunmöglichten. Viele heimische Baubetriebe stellten vorübergehend den Baubetrieb ein. Ein 8-Punkte-Plan, ausgearbeitet von den Sozialpartnern, ermöglichte es, die Baustellen unter neuen Sicherheitsbestimmungen wieder zu öffnen. Sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite waren dennoch viele Fragen offen geblieben.

Die Österreichische Bautechnik Vereinigung (öbv) initiierte in ihrer Rolle als Plattform für die gesamte Baubranche ein Expertengremium, dem Vertreter der Auftraggeberseite – wie ÖBB, ASFINAG, WIENER LINIEN, BIG und WIENER WOHNEN – sowie der Auftragnehmerseite wie STRABAG, PORR, SWIETELSKY, HABAU und VIBÖ – angehörten. Das Ergebnis dieser Zusammenarbeit wurde veröffentlicht: ein Leitfaden, der den Umgang mit den Folgen von COVID-19 in Bauverträgen regelt.

Konkret einigte man sich auf eine einheitliche Dokumentation von Auswirkungen der von den Sozialpartnern vereinbarten Schutzmaßnahmen, die gemäß 8-Punkte-Plan gelten. Darauf basierend wird geregelt, wie Einvernehmen über die Vergütung von dadurch bedingten Mehrkosten erzielt werden kann. Neben dem Ist-Zustand befasst sich der Leitfaden aber auch damit, wie künftige Bauverträge die neuen Rahmenbedingungen so berücksichtigen können, dass eine für beide Seiten klare und partnerschaftliche Abwicklung möglich ist.

Ziel war somit die Festlegung einer einheitlichen Vorgangsweise für die Dokumentation von Leistungsstörungen bei ÖNORM-Verträgen (geschlossen vor dem 15.3.2020) aus COVID-19 und für die Ermittlung sich daraus ergebender Mehrkosten und der Bauzeitverlängerung. Die Lösungsfindung stand unter dem Geist der „kooperativen Projektabwicklung“ und das Ergebnis ist eine einfache, instruktive Vorgabe für die Nachweisführung und Abrechnung. Weiters wurde gemeinsam eine Handlungsanleitung für die Ausschreibung neuer Projekte erarbeitet, damit die Umstände der Bauabwicklung unter den COVID-19-Maßnahmen in der Vergütung sachgerecht berücksichtigt werden können.

„Mit diesem Rahmenwerk zeigt die Baubranche, dass kooperative Zusammenarbeit bereits jetzt Realität auf den Baustellen ist. Gemeinsam werden wir die Herausforderungen dieser Situation meistern und als besonders lokal wertschöpfende Branche auch unseren Beitrag für die Gesamtwirtschaft leisten“, betont Peter Krammer, Vorsitzender der öbv.
Quelle: öbv, siehe https://www.bautechnik.pro/DE/News/Artikel/253
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